Informationsseite mit Fakten und aktuellen Neuigkeiten rund um das so genannte “Schwarz-Surfen”: Ein neues und modernes rechtliches Problem, das vor allem die Nutzer verunsichert. Sie finden hier einmal aktuelle News, ausgewählte Urteile zum Thema, einen Bereich zur “Störerhaftung” für Betreiber und meine Anmerkung zum Urteil des Amtsgericht Wuppertal.
Der Hintergrund: Es soll nach zunehmender Ansicht vieler Staatsanwaltschaften strafbar sein, wenn man sich in ein offenes WLAN einloggt. Zwar gibt es keinen Tatbestand etwa im Strafgesetzbuch, der ausdrücklich verbietet, ein offenes WLAN ohne Erlaubnis zu nutzen - aber es werden Normen des Telekommunikationsgesetzes und Bundesdatenschutzgesetzes derart extensiv ausgelegt, dass hier eine Strafbarkeit konstruiert wird.
Den Anfang nahm diese Entwicklung mit einer Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal aus dem Jahr 2007. Seitdem diese in der juristischen Fachzeitschrift “Neue Zeitschrift für das Strafrecht” publiziert wurde, wird die Argumentation des AG Wuppertal von vielen Staatsanwaltschaften vertreten. Dies kollidiert mit der Tatsache, dass es heute nicht nur für viele üblich ist, ein frei verfügbares WLAN zu nutzen - sondern auch damit, dass viele Menschen ihr WLAN bewusst offen lassen.
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Seitdem das Amtsgericht Wuppertal 2007 erklärt hat, dass die Nutzung ungesicherter fremder WLAN eine Straftat (u.a. nach §89 TKG) darstellt, sind Nutzer und Juristen in Aufruhr. Einerseits wird eine Kriminalisierung befürchtet, andererseits steht die Entscheidung im Widerspruch zur bisher einhelligen Meinung in der Literatur. Allerdings ist inzwischen festzustellen, dass zunehmend bundesweit Staatsanwaltschaften das “Schwarz Surfen” verfolgen und Polizisten auf Menschen zugehen, die in ihren Autos Notebooks benutzen.
Diese Seite soll das Alltags-Problem “Schwarz-Surfen” darstellen, begleiten und besprechen.