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Dies ist eine Informationsseite mit Fakten und aktuellen Neuigkeiten rund um das so genannte “Schwarz-Surfen”: Ein neues und modernes rechtliches Problem, das vor allem die Nutzer verunsichert. Sie finden hier einmal aktuelle News, ausgewählte Urteile zum Thema, einen Bereich zur “Störerhaftung” für Betreiber und meine Anmerkung zum Urteil des Amtsgericht Wuppertal.

Der Hintergrund: Es soll nach zunehmender Ansicht vieler Staatsanwaltschaften strafbar sein, wenn man sich in ein offenes WLAN einloggt. Zwar gibt es keinen Tatbestand etwa im Strafgesetzbuch, der ausdrücklich verbietet, ein offenes WLAN ohne Erlaubnis zu nutzen – aber es werden Normen des Telekommunikationsgesetzes und Bundesdatenschutzgesetzes derart extensiv ausgelegt, dass hier eine Strafbarkeit konstruiert wird.

Den Anfang nahm diese Entwicklung mit einer Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal aus dem Jahr 2007. Seitdem diese in der juristischen Fachzeitschrift “Neue Zeitschrift für das Strafrecht” publiziert wurde, wird die Argumentation des AG Wuppertal von vielen Staatsanwaltschaften vertreten. Dies kollidiert mit der Tatsache, dass es heute nicht nur für viele üblich ist, ein frei verfügbares WLAN zu nutzen – sondern auch damit, dass viele Menschen ihr WLAN bewusst offen lassen. Die Rechtsprechung fand 2010 ihr Ende in Wuppertal, nachdem in einem von unserer Kanzlei betreutem Verfahren sowohl Amtsgericht als auch Landgericht Wuppertal feststellten, dass “Schwarz-Surfen” keine Strafbarkeit beinhaltet.

Leider sollte damit zwar in Wuppertal Ruhe eingekehrt sein – aber weiterhin ist damit zu rechnen, dass andere Staatsanwaltschaften das “Schwarz-Surfen” strafrechtlich verfolgen wollen. Aus diesem Grund bleibt diese Webseite weiter online und wird um weitere Vorfälle ergänzt. Wenn Sie von einem Verfahren betroffen sind, melden sie sich bitte per Email (jf@ferner.eu) und berichten Sie von ihrem Vorfall – Anonymität wird zugesichert.


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