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	<title>Kommentare zu: FAQ</title>
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	<description>Informationen rund um das Schwarz-Surfen</description>
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		<title>Von: Bundesgerichtshof (BGH) zur Störerhaftung bei WLAN-Betrieb &#124; Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf</title>
		<link>http://www.schwarz-surfen.de/faq/comment-page-1/#comment-54</link>
		<dc:creator>Bundesgerichtshof (BGH) zur Störerhaftung bei WLAN-Betrieb &#124; Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 May 2010 09:33:38 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Dabei noch einmal die Erinnerung, dass auch Ermittlungsverfahren wegen Schwarz-Surfens eröffnet wurden, bei denen der WLAN-Betreiber gar nicht bekannt war, man also gar nicht wusste, dass gegen den Willen ein WLAN genutzt wurde. Momentan stellt sich daher die Frage, wie man überhaupt ein WLAN offen betreiben möchte und dabei sicherstellen kann, dass andere die es nutzen, nicht von der Polizei aufgegriffen werden. Dazu auch auf die Schnelle die FAQ zum Schwarz-Surfen. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Dabei noch einmal die Erinnerung, dass auch Ermittlungsverfahren wegen Schwarz-Surfens eröffnet wurden, bei denen der WLAN-Betreiber gar nicht bekannt war, man also gar nicht wusste, dass gegen den Willen ein WLAN genutzt wurde. Momentan stellt sich daher die Frage, wie man überhaupt ein WLAN offen betreiben möchte und dabei sicherstellen kann, dass andere die es nutzen, nicht von der Polizei aufgegriffen werden. Dazu auch auf die Schnelle die FAQ zum Schwarz-Surfen. [...]</p>
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		<title>Von: Vorschau: Der BGH entscheidet zur Störerhaftung beim WLAN &#124; Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf</title>
		<link>http://www.schwarz-surfen.de/faq/comment-page-1/#comment-53</link>
		<dc:creator>Vorschau: Der BGH entscheidet zur Störerhaftung beim WLAN &#124; Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 May 2010 17:57:06 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Dabei noch einmal die Erinnerung, dass auch Ermittlungsverfahren wegen Schwarz-Surfens eröffnet wurden, bei denen der WLAN-Betreiber gar nicht bekannt war, man also gar nicht wusste, dass gegen den Willen ein WLAN genutzt wurde. Momentan stellt sich daher die Frage, wie man überhaupt ein WLAN offen betreiben möchte und dabei sicherstellen kann, dass andere die es nutzen, nicht von der Polizei aufgegriffen werden. Dazu auch auf die Schnelle die FAQ zum Schwarz-Surfen. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Dabei noch einmal die Erinnerung, dass auch Ermittlungsverfahren wegen Schwarz-Surfens eröffnet wurden, bei denen der WLAN-Betreiber gar nicht bekannt war, man also gar nicht wusste, dass gegen den Willen ein WLAN genutzt wurde. Momentan stellt sich daher die Frage, wie man überhaupt ein WLAN offen betreiben möchte und dabei sicherstellen kann, dass andere die es nutzen, nicht von der Polizei aufgegriffen werden. Dazu auch auf die Schnelle die FAQ zum Schwarz-Surfen. [...]</p>
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		<title>Von: Der BGH und die Störerhaftung bei offenem WLAN &#124; Schwarz-Surfen</title>
		<link>http://www.schwarz-surfen.de/faq/comment-page-1/#comment-37</link>
		<dc:creator>Der BGH und die Störerhaftung bei offenem WLAN &#124; Schwarz-Surfen</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Mar 2010 12:46:50 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Dabei noch einmal die Erinnerung, dass auch Ermittlungsverfahren wegen Schwarz-Surfens eröffnet wurden, bei denen der WLAN-Betreiber gar nicht bekannt war, man also gar nicht wusste, dass gegen den Willen ein WLAN genutzt wurde. Momentan stellt sich daher die Frage, wie man überhaupt ein WLAN offen betreiben möchte und dabei sicherstellen kann, dass andere die es nutzen, nicht von der Polizei aufgegriffen werden. Dazu auch auf die Schnelle die FAQ zum Schwarz-Surfen. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Dabei noch einmal die Erinnerung, dass auch Ermittlungsverfahren wegen Schwarz-Surfens eröffnet wurden, bei denen der WLAN-Betreiber gar nicht bekannt war, man also gar nicht wusste, dass gegen den Willen ein WLAN genutzt wurde. Momentan stellt sich daher die Frage, wie man überhaupt ein WLAN offen betreiben möchte und dabei sicherstellen kann, dass andere die es nutzen, nicht von der Polizei aufgegriffen werden. Dazu auch auf die Schnelle die FAQ zum Schwarz-Surfen. [...]</p>
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