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	<title>Kommentare zu: Kommentar: Was meinte der BGH, als er sich am WLAN störte?</title>
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	<description>Informationen rund um das Schwarz-Surfen</description>
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		<title>Von: Anmerkung: BGH in Sachen WLAN &#38; Störerhaftung (&#8220;Sommer unseres Lebens&#8221;, I ZR 121/08) Rechtsanwalt Ferner - Strafrecht, Verkehrsrecht, Wettbewerbsrecht - Städteregion Aachen</title>
		<link>http://www.schwarz-surfen.de/kommentar-was-meinte-der-bgh-als-er-sich-am-wlan-storte/comment-page-1/#comment-60</link>
		<dc:creator>Anmerkung: BGH in Sachen WLAN &#38; Störerhaftung (&#8220;Sommer unseres Lebens&#8221;, I ZR 121/08) Rechtsanwalt Ferner - Strafrecht, Verkehrsrecht, Wettbewerbsrecht - Städteregion Aachen</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 08:16:28 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Was meinte der BGH, als er sich am WLAN störte? [...]</description>
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		<title>Von: Analyse: Der BGH, WLAN-Netze und die ungeliebte Störerhaftung &#124; Rechtsanwalt Ferner - Alsdorf, Aachen</title>
		<link>http://www.schwarz-surfen.de/kommentar-was-meinte-der-bgh-als-er-sich-am-wlan-storte/comment-page-1/#comment-58</link>
		<dc:creator>Analyse: Der BGH, WLAN-Netze und die ungeliebte Störerhaftung &#124; Rechtsanwalt Ferner - Alsdorf, Aachen</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 17:17:28 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Selbst eine Brute-Force Attacke in der alle Zahlenkombinationen der Reihe nach durchlaufen würde mit einem Rechner vom Stand des Jahres 2006 durchaus erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus ist über die &#8211; nicht unwahrscheinliche &#8211; Fallkonstellation nachzudenken, dass sich jemand, etwa Besuch oder Besuch der Kinder, Zugriff auf das Passwort verschafft und somit unmittelbar genutzt hat. Auch hier würde eine Individualisierung in keinster Weise weiterhelfen. An dieser Stelle führt das Urteil des BGH ins Uferlose, denn ohne konkrete Feststellung wie sich der Zutritt zum Netzwerk verschafft wurde (durch &#8220;Einhacken&#8221; oder Stehlen des Passwortes) ist jegliche Überlegung zur Sicherheit schlicht unbrauchbar &#8211; und führt als Grundlage rechtlicher Überlegungen zu Fehlern im Ergebnis. Hinweis: Inzwischen scheint man sich einig zu sein, dass der BGH von falschen Tatsachen ausging, nämlich dass der bei diesem Router verwendete voreingestellte Schlüssel bei allen Routern dieser Bauart gleich wäre &#8211; dazu hier [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Selbst eine Brute-Force Attacke in der alle Zahlenkombinationen der Reihe nach durchlaufen würde mit einem Rechner vom Stand des Jahres 2006 durchaus erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus ist über die &#8211; nicht unwahrscheinliche &#8211; Fallkonstellation nachzudenken, dass sich jemand, etwa Besuch oder Besuch der Kinder, Zugriff auf das Passwort verschafft und somit unmittelbar genutzt hat. Auch hier würde eine Individualisierung in keinster Weise weiterhelfen. An dieser Stelle führt das Urteil des BGH ins Uferlose, denn ohne konkrete Feststellung wie sich der Zutritt zum Netzwerk verschafft wurde (durch &#8220;Einhacken&#8221; oder Stehlen des Passwortes) ist jegliche Überlegung zur Sicherheit schlicht unbrauchbar &#8211; und führt als Grundlage rechtlicher Überlegungen zu Fehlern im Ergebnis. Hinweis: Inzwischen scheint man sich einig zu sein, dass der BGH von falschen Tatsachen ausging, nämlich dass der bei diesem Router verwendete voreingestellte Schlüssel bei allen Routern dieser Bauart gleich wäre &#8211; dazu hier [...]</p>
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