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Ich habe soeben den Beschluss des Landgerichts Wuppertal online gestellt, zu finden hier im Bereich “Urteile und Beschlüsse“, der gleich mal aufgeräumt wurde. Auch hier ist - wieder einmal - anzumerken, dass die Öffentlichkeitsarbeit beim Landgericht Wuppertal beeindruckend arbeitet. Noch bevor unsere Kanzlei, deren Mandant schliesslich betroffen war, die Abschrift erhielt, konnte ich sie bereits bei Telemedicus nachlesen.

Das Landgericht Wuppertal, dass uns bis heute nicht einmal darüber informierte, dass überhaupt eine Beschwerde erfolgte, setzt damit neue Maßstäbe: Nicht nur die Unterrichtung der Öffentlichkeit vor der Unterrichtung des Betroffenen über Beschwerde und Verlauf, sondern auch gleich Bekanntgabe des Beschlusses gegenüber der Öffentlichkeit, bevor der Betroffene ihn zu Gesicht bekommt.