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Der Bundesgerichtshof weist darauf hin, dass am 18.3.2010 darüber entschieden wird, wie sich die Störerhaftung bei einem WLAN darstellt. Die Entscheidung dürfte mit Spannung von der Fachwelt erwartet werden, eine Prognose verbietet sich meines Erachtens gänzlich. In jedem Fall wird es gut sein, eine erste richtungsweisende BGH-Entscheidung zur Hand zu haben. Ich habe allerdings keine Hoffnung, dass diese Entscheidung Ansätze bieten wird, um die familiären Fälle (Kind surft üebr Anschluss der Eltern) beurteilen zu können.

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