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Ein schön aufbereitetes und sehr lesenswertes Interview mit Reto Mantz (Jurist und Betreiber von Retosphere, beschäftigt sich mit Rechtsfragen offener Netze) findet sich hier online.Schön dabei insbesondere der Verweis in die USA, wo man bekanntermaßen keinerlei Probleme damit hat, anonyme Handyverträge an den Mann (oder die Frau) zu bringen - Stichwort “Wegwerf-Handys”.

Einziger kleiner Wermutstropfen: Zum Zeitpunkt des Interviews gab es nur die Pressemitteilung des BGH in Sachen Störerhaftung & WLAN, so dass sich im Interview noch ein paar Sätze zur Kostendeckelung nach § II UrhG finden, das ist ja nun überholt.

Anmerkung: Ich persönlich gehöre seit Jahren zu den Skeptikern dieser Entwicklung und glaube, dass der Trend in Deutschland und Europa insgesamt hin zu einer eindeutigen Identifizierung der User gehen wird. Bereits 2004 habe ich Befürchtungen geäußert, dass es eine denkbare und technisch mögliche Option wäre, dass eine zentrale Agentur (Bundesnetzagentur) jeder Person eine lebenslange IP-Adresse zuteilt und z.B. die Internetnutzung nur mit dieser IP-Adresse via Provider möglich ist. Eine düstere Aussicht, an der ich aber weiterhin festhalte.

Verweise: