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Als Musterbeispiel für den “Beamtenapparat” stellt sich mir gegenüber zur Zeit das LG Wuppertal dar: Ich versuche händeringend seit Wochen das Urteil des LG Wuppertal (hier schon erwähnt) zum Schwarz-Surfen zu erhalten, das das Urteil des AG WUppertal bestätigt hatte - dabei aber festgehalten hat, dass die Einziehung des Notebooks unverhältnismässig war.

Nach diversen (unbeantworteten Mails), hat zuletzt die Pressestelle geantwortet und klar gestellt, dass das Aktenzeichen von der Staatsanwaltschaft geführt wird - ich solle dort nachfragen, beim LG kann man mir nicht helfen. Die StA hat auf meine Mails natürlich nicht geantwortet, beim Anruf wurde ich dann belehrt, dass “die beim LG Banane seien”, das Aktenzeichen ist dem LG zuzuordnen und ich solle die Staatsanwaltschaft damit nicht behelligen. Das Urteil rauszusuchen wäre letztlich wahrscheinlich weniger Arbeit, als mich die ganze Zeit abzuwimmeln…

Ich versuche weiterhin an das Urteil im Volltext zu kommen.

Update: Ich hatte an die für die NRW-Entscheidungsdatenbank zuständige Stelle geschrieben und darum gebeten, das hier betroffene Urteil aufzunehmen, da es für die Praxis wichtige/interessante Hinweise gibt (u.a. die Tatsache, dass das LG die EInziehung des Laptops als Unverhältnismässig eingestuft hat). Heute kam die Antwort von dort, dass man das LG angeschrieben und um überstellung des Urteils gebeten hat. Wird sicherlich noch einige Zeit dauern, aber es ist ein Hoffnungsschimmer - und vor allem sehr zuvorkommend (war ja eine sehr schnelle Bearbeitung in weniger als 24h).