Allmählich wird es unfassbar: Der “Südkurier” berichtet, dass Passanten in Schopfheim beobachtet haben, wie sich eine Person “mit einem Laptop nächtens durch die Straßen bewege”. Das ist dann offensichtlich auch sofort verdächtig, die Passanten stellten dem mann nach, befragten ihn, ob er sich in offene WLAN einloggte - und als er dies bejahte, namen sie ihm, so der Südkurier, den Laptop weg. Die herbeigerufene Polizei nahm sich der Sache sofort an.
Um in die Polemik zu wechseln, würde ich mir derart viel Mut und Staatsbürgertum wünschen, wenn demnächst wieder einmal Unschuldige vor den Augen wegsehender Zeugen misshandelt werden. Auch ist es für mich, als jemand der in der Materie steckt, befremdlich dass hier eine Beschlagnahme durch Passanten durchgeführt wird im Verdacht einer Straftat, die es in Deutschland nicht gibt (Schwarz-Surfen ist nicht ausdrücklich verboten. Auch der Hinweis beim Südkurier auf das angebliche Ausspähen von Daten nach § StGB ist verfehlt.
Hinweis an dieser Stelle: Der Fischer-Kommentar zum StGB erwähnt beiläufig, dass ein systematisches suchen nach offenen WLAN durchaus dem § StGB unterfallen soll. Rechtsprechung dazu gibt es nicht.
Ich sehe zunehmend erhebliche Probleme, wenn man sich nun nicht nur Verdächtig macht, weil man mit Computer-Hardware unterwegs ist, sondern zudem auch noch zweifelhafter Grundrechtseingriffe durch beherzte Passanten ausgesetzt ist. Die unkritische Haltung der Presse, die das Schwarz-Surfen längst als Straftat einstuft - was das Schwarz-Surfen keinesfalls unzweifelhaft ist - dürfte die Sachlage nur verschärfen.
Mir scheint, wir haben einen neuen Höhepunkt in der Thematik erreicht. Wobei ich mich frage, wie sich das Thema angesichts zunehmend verbreiteter UMTS-Sticks (und in den nächsten tagen auch iPads) demnächst entwickeln wird. Zugleich wird deutlich, wie dringend eine verbindliche Klärung der strafrechtlichen Relevanz des Umgangs mit offenen Netzen erforderlich ist. Und auch wenn ich sonst ein Anhänger sozialer Kontrolle bin: Man darf bei den Menschen nicht den Eindruck erwecken, sie würden Heldentaten vollbringen, wenn sie eine zweifelhafte Rechtsprechung (eines Amtsgerichts!) ohne gesetzliche Grundlage durch noch zweifelhaftere Grundrechtseingriffe durchsetzen wollen.