Es gibt wieder einen Fall des “Schwarz-Surfens”: Die Staatsanwaltschaft Stade hat eine Frau mit dem Vorwurf des “Schwarz-Surfens” konfrontiert, allerdings wird aus der Pressemitteilung nicht klar, wie die Strafbarkeit begründet wird (immerhin gibt es keine entsprechende Norm im StGB, bestenfalls das höchst streitbare und auf dieser Seite dargestellte Urteil aus Wuppertal).Da hier ein Strafbefehl erlassen wurde, ist mit einer richterlichen Klärung leider nicht zu rechnen. Laut Sachverhalt hatte sich die Frau in ein unvrschlüsseltes WLAN eines Nachbarn eingeloggt und hat darüber das Internet genutzt.
Anmerkung: Ich habe nachgefragt, wie der Vorwurf des Schwarz-Surfens begründet wurde. Sobald mir eine Antwort vorliegt, werde ich hier auf Schwarz-Surfen.de berichten.