Bei der TAZ findet man einen interessanten Bericht zum Thema. Das Problem ist hierbei besonders, dass die Beamten auf Streife “ins Blaue hinein” vorgegangen sind. Was man bei der TAZ nicht liest, findet man nämlich im Polizeibericht:
Bei einer nächtlichen Streifenfahrt im Stadtgebiet von Bad Saulgau erwischten die Beamten des Polizeireviers unlängst einen 27-jährigen Mann beim „Schwarzsurfen“ im Internet. Der Mann hatte einen ungesicherten WLAN-Anschluss ausfindig gemacht. Die Beamten sahen den Mann gegen 1 Uhr mit einem Notebook auf einer Treppe sitzen.
Als er den Streifenwagen erkannte, klappte er sein Notebook zu und wollte sich entfernen. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass sich der 27- Jährige mit seinem Notebook in einen ungesicherten WLAN-Anschluss eingeloggt hatte und sich auf fremde Kosten im Internet aufhielt. Wegen des Verdachts des strafbaren Abhörens von Nachrichten sowie wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren ein. Das Notebook wurde eingezogen.
Sprich: Wer sich mit einem Notebook auf die Strasse setzt, sollte erstmal prinzipiell vorsichtig sein. Sicherlich kommt hier der äussere Umstand (1 Uhr Nachts) dazu und man sollte es nicht schlechter reden als es ist - dennoch wird hier deutlich, welche Gefahr sich schon aus einfachen Amtsgerichts Urteilen ergeben kann.