Dass WPA grundsätzlich unsicher ist, ist hoffentlich bekannt - wer Haftungsprobleme minimieren möchte, muss heute WPA2 einsetzen. Wie unsicher WPA inzwischen ist, berichtet ComputerworldCOUK, die darauf verweisen, dass WPA-TKIP inzwischen in weniger als einer Minute “gehackt” werden kann. Wer sein WLAN nur mit WPA “absichert”, muss sich im Streitfall vor Gericht darauf einstellen, dass das nicht reichen wird um vollständig aus der Haftung entlassen zu werden - Ausnahme mit dem BGH: Wenn zum Zeitpunkt der Anschaffung des Routers WPA als gängige Sicherheitsoption verbreitet und noch “sicher” war.
Letztlich widerspricht die obige Aussage dem Gerechtigkeitsempfinden vieler, da derjenige, der das WLAN unter Umgehung der WPA-Verschlüsselung nutzt, sich strafbar macht und man selbst ja immerhin (irgendwie) abgesichert hat. Gleichwohl ändert das nichts am Ergebnis. Daher noch einmal der eindringliche Rat: Auf WPA2 umsteigen. Und wer einen alten Router hat, sollte sich nicht auf den BGH verlassen und die 50 Euro in einen aktuellen Router investieren. Erfahrungsgemäß lassen sich abmahnende Rechtsawälte von dem Hinweis auf WPA und BGH wenig beeindrucken, was also zumindest Zeit und Ärger kostet. Und wer in dem Zusammenhang einen eigenen Anwalt beauftragt, muss den ja bezahlen, womit es auch noch Geld kostet. Der neue Router rechnet sich da durchaus.