Nachdem das Amtsgericht Wuppertal die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen eines vermuteten “Schwarz-Surfens” abgelehnt hat (Bericht dazu hier), hat nach gerade bei mir eingetroffener Information die Staatsanwaltschaft Wuppertal Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts eingelegt, womit die Sache nun erst einmal zum Landgericht Wuppertal gehen wird. Mehr kann ich nicht berichten, die Informationen beruhen auf einer Information durch den WDR Wuppertal, der am 20.8.2010 auf seiner Webseite kurz berichtet hat und mit dem ich soeben telefoniert habe. Schriftverkehr dazu liegt uns bisher noch nicht vor. Laut WDR möchte die Staatsanwaltschaft “Klarheit schaffen” hinsichtlich der Strafbarkeit des so genannten “Schwarz-Surfens”. Das Thema bleibt also interessant, sobald sich etwas ergibt, wird hier berichtet.
Anmerkung: Dass man den WDR informiert, bevor man den Verteidiger informiert ist durchaus interessant. Aber bei Staatsanwaltschaften scheint mediales Arbeiten auch zunehmend an erster Stelle zu stehen…