Nach mir vorliegenden Informationen hat das Landgericht Wuppertal die von der Staatsanwaltschaft Wuppertal eingelegte Beschwerde gegen die Entscheidung des AG Wuppertal (ich hatte hier berichtet) verworfen. Damit schwenkt das LG Wuppertal auf die von unserer Kanzlei vertretene Linie, dass Schwarz-Surfen nicht grundsätzlich strafbar ist.
Inzwischen ist eine Pressemitteilung des LG Wuppertal dazu online (zu finden hier), Golem, ZDNET, Heise und MIR berichten schon.
Hinweis in eigener Sache: In der Sache, die von unserer Kanzlei bearbeitet wird, liegt bisher kein Schriftverkehr zur Beschwerde vor. Das Ersuchen um Akteneinsicht, nachdem uns - über den WDR - bekannt wurde, dass Beschwerde eingelegt wurde, wurde bisher nicht gewährt. Auch nach dem heutigen Beschluss mutet es doch befremdlich an, dass man zwar sofort eine Pressemitteilung an verschiedene Agenturen schicken konnte - diese nicht aber auch kurz uns zufaxen konnte. Ein negativer Einblick in den Umgang von Gerichten mit Menschen, die strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen ausgesetzt sind - immerhin geht es hier um einen Betroffenen, der in klammer Ungewissheit gewartet hat, ob ihm nun eine strafrechtliche Hauptverhandlung droht oder nicht.