Folgenloses Schwarz-Surfen im Jahr 2004
Ich bin bei Heise über einen Bericht auf dem Jahre 2004 gestolpert, den ich hier der Vollständigkeit halber aufnehme:
Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen Hamburger Studenten eingestellt, der in flagranti beim Schwarz-Surfen erwischt wurde. [...]
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichen Interesse nach §153 Strafprozessordnung eingestellt; der Student erhielt sein [...]