Es hat sich jemand bei uns gemeldet, der erneut Hilfe wegen “Schwarz-Surfens” braucht. Wieder in Wuppertal, allerdings wurde er nicht aufgrund einer vorbeifahrenden Polizeistreife “festgesetzt”, sondern wegen des Betroffenen WLAN-Betreibers. Der Sachverhalt in der gebotenen Kürze zur Info, wie er sich dargestellt haben soll:
Der Nutzer hatte regelmässig geschäftlich mit einem Unternehmer zu tun, den er 1-2mal die Woche in seinem Büro besuchte. Hin und wieder kam es zu Verzögerungen, weil der Unternehmer bzw. dessen Angestellte noch nicht im Büro waren während der Nutzer schon vor der Türe stand. Der Geschäftspartner wies ihn darauf hin, dass er ein (offenes) WLAN betreibt, das auch vom Parkplatz auch erreichbar ist und legte dem Nutzer nahe, sich hier in der Wartezeit unzuloggen und die Wartezeit dann produktiv zu verbringen.
Auf dem Parkplatz war aber nicht nur ein, sondern mindestens noch ein zweites (offenes) WLAN verfügbar, in das sich der Nutzer dann angeblich eingewählt hat. Dabei ging er durchgehend davon aus, immer nur das (offene und immer vefügbare) WLAN des Geschäftspartners zu nutzen.
Der Betreiber des zweiten WLAN bemerkte (vermeintliche) Aktivitäten in seinem Netz und fing auf eigene Faust an, die Gegend zu “durchsuchen”. Als er den Nutzer auf dem Parkplatz im Auto mit Laptop auf dem Schoss entdeckte, rief er die Polizei. Mit der gesammelten Familie wurde der Nutzer am Ort gehalten. Die eintreffende Polizei zog den Laptop ein, ein Ermittlungsverfahren läuft.
Die Problematik des Surfens in der Öffentlichkeit verdichtet sich damit natürlich wiederum, zumal erneut ins Blaue hinein der Laptop eingezogen wurde. Insofern wäre es schön, wenn das LG Wuppertal seine Hemmungen verlieren würde und sich etwas hilfreicher zeigt.