Im Auto surfen - geht ja gar nicht!

Weiterhin ist es riskant, mit einem Laptop im Auto zu sitzen. Auch wenn das Landgericht Wuppertal klargestellt hat, dass ein Schwarz-Surfen keine Strafbarkeit darstellen kann, bleibt das Risiko, ob andere Staatsanwaltschaften, Gerichte und natürlich die Polizei vor Ort dem gleichsam folgen. Ohne höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es keinen Zwang, dass jede Behörde der Auffassung aus Wuppertal folgt.

Nun finde ich einen Bericht aus Zwickau, in dem eine “besorgte Anwohnerin” gesehen hat, dass zwei Männer in einem Auto mit Laptops sitzen. Das kam ihr sogleich verdächtig vor und sie rief die Polizei, die der Sache auch nachging. So wie es sich liest, hatte es keine negativen Folgen für die Surfer, es zeigt aber wieder einmal: Wer mit einem Laptop im Auto sitzt, macht sich mitunter verdächtig. Auch in Zeiten von UMTS-Sticks gibt es da offensichtlich keine Ausnahme und vor allem auch immer wieder Menschen, die “voller Besorgnis” den Sherriff spielen wollen.

Ich halte insofern meine Warnung aufrecht: Wer in der Öffentlichkeit zumindest mit einem Laptop irgendwo sitzt, speziell in einem Auto, muss sich wohl zumindest auf Nachfragen der Polizei einrichten.

Dazu die Pressemitteilung der Polizei im Volltext:

Aus gegebenem Anlass weist die Polizei darauf hin, dass Nutzer eines WLAN-Anschlusses diesen ausreichend verschlüsseln sollten, um eine Nutzung durch Fremde auszuschließen. Einem Urteil des BGH nach liegt eine ausreichende Verschlüsselung vor, wenn dazu zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des WLAN-Anschlusses eine marktübliche Sicherung zweckentsprechend eingesetzt wird.
Einer Anwohnerin der Pestalozzistraße war nämlich in der vergangenen Woche aufgefallen, dass wiederholt an der Ecke Havemannstraße ein Fahrzeug stand, in welchem zwei Personen mit je einem Laptop arbeiteten. Als dies am Sonntag erneut der Fall war, verständigte sie die Polizei.
Bei der Überprüfung stelle sich heraus, dass im Umfeld ein Internetnutzer sein WLAN-Netz offen nutzte. Diese Situation wurde durch die beiden Fahrzeuginsassen derart ausgenutzt, dass sie sich über den fremden WLAN-Anschluss ins Internet einloggten.

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